Die Ausbildung zum Bankkaufmann/ zur Bankkauffrau dauert drei Jahre. Die Ausbildung findet an beiden Lernorten des dualen Systems, Betrieb und Berufsschule, statt.
Bei entsprechender Vorbildung oder bei guten Leistungen in Betrieb und Schule kann die Ausbildungsdauer auf 2,5 bzw. 2 Jahre verkürzt werden.
Der Abschluss des Ausbildungsvertrages setzt keinen bestimmten allgemeinbildenden Schulabschluss voraus. Die meisten Betriebe erwarten jedoch mindestens eine gute Fachoberschulreife, aber auch mit Fachhochschulreife oder Allgemeiner Hochschulreife wird diese Berufsausbildung gewählt.
Bankkaufleute werden in erster Linie in Kreditinstituten wie Banken und Direktbanken, Girozentralen, Sparkassen und Bausparkassen, an Börsen oder im Wertpapierhandel und darüber hinaus bei Versicherungsunternehmen und Immobilienvermittlungen tätig.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Das Berufskolleg Lehnerstraße bietet den Unterricht in Blockform an.
Die Blockklasse absolviert den Unterricht in 5 Unterrichtsblöcken. Ein Block dauert zwischen 6 und 8 Wochen und findet im steten Wechsel mit der Ausbildung im Betrieb statt.
Nähere Informationen über die Blockzeiten entnehmen Sie bitte den Organisationsdaten des jeweiligen Schuljahres auf unserer Homepage.
Der Unterricht findet in folgenden Fächern statt:
Berufsbezogener Lernbereich
Differenzierungsbereich
Berufsübergreifender Lernbereich
Der schulische Teil der Ausbildung ist im kompetenzorientierten Lehrplan für den Ausbildungsberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau geregelt.
Den Lehrplan finden Sie unter folgendem Link:
Bildungsplan Bankkauffrau/Bankkaufmann (nrw.de)
Der schulische Teil der Ausbildung endet mit der Verleihung des Abschlusszeugnisses der Berufsschule am Ende der Ausbildung.
Mit bestandener Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer beenden die Bankkaufleute ihre Ausbildung. Diese Prüfung erfolgt in gestreckter Form:
Der erste Teil der schriftlichen Prüfung wird nach ca. 18 Monaten abgelegt. Der zweite schriftliche Teil der Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt.
Prüfungsbereich | Dauer | Art der Prüfung | Gewichtung | |
---|---|---|---|---|
Teil 1 | Konten führen und Anschaffungen finanzieren | 90 Min. | Schriftlich | 20 % |
Teil 2 | Vermögen aufbauen und Risiken absichern | 90 Min. | Schriftlich | 20 % |
Finanzierungsvorhaben begleiten | 90 Min. | Schriftlich | 20 % | |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Min. | Schriftlich | 10 % | |
Kunden beraten | 30 Min. | Gesprächssimulation | 30 % |
Der mündliche Prüfungsteil am Ende der Ausbildung besteht aus einer simulierten Kundenberatung. In einem Gespräch berät der Prüfling einen Kunden (Prüfer bzw. Prüferin) ganzheitlich, systematisch, situationsgerecht und zielorientiert zu einem spezifischen Themengebiet.
Eingeführte Bücher:
Hrsg. | Titel | Verlag | |
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Wirtschaftslehre |
Bernd Ettmann, |
GUT BERATEN in der Bank |
Bildungsverlag Eins (Westermann) |
Wirtschaftslehre |
Bernd Ettmann, |
GUT BERATEN in der Bank |
Bildungsverlag Eins (Westermann) |
Wirtschaftslehre |
Bernd Ettmann, |
GUT BERATEN in der Bank |
Bildungsverlag Eins (Westermann) |
Das Berufskolleg Lehnerstraße bietet grundsätzlich die Möglichkeit, während der Ausbildung das international anerkannte IHK-Zertifikat "Zusatzqualifikation Englisch" oder das „KMK-Fremdsprachenzertifikat“ zu erlangen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Flyern auf unserer Homepage.
Mit der Ausbildung zum Bankkaufmann/ zur Bankkauffrau erwerben die Auszubildenden eine wirtschaftliche Grundbildung in einem qualifizierenden Ausbildungsberuf. Damit ist die Voraussetzung für viele Tätigkeiten innerhalb und außerhalb von Bankbetrieben geschaffen.
Die Weiterbildung kann in bankspezifischen oder privaten Bildungseinrichtungen erfolgen (Sparkassenakademie, FOM etc.). Daneben bieten die Industrie- und Handelskammern die Fortbildung zum Bankfachwirt (IHK) an. Weiterhin können an den Universitäten und Fachhochschulen staatliche Abschlüsse als Bachelor oder Master erworben werden.
Dr. Uwe Wallbaum, Oberstudienrat
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